Vermittlungsbedingungen des Informationszentrums Naturpark Altmühltal (BgA)
Sehr geehrter Gast,
bitte beachten Sie nachfolgende Vermittlungsbedingungen. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und dem Informationszentrum Naturpark Altmühltal (BgA) - nachfolgend Informationszentrum genannt.
Diese Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung fremder Leistungen
(z. B. Rail-Inclusive-Tours-Bahnfahrkarten, nachfolgend RIT-Fahrkarten genannt).
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Gegenstand der Vermittlung von RIT-Fahrkarten
Das Informationszentrum vermittelt RIT-Fahrkarten. Der NPA erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen,
er vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt.
Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande.
Informationszentrum und Kunde verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt
sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.
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Buchung und Vertragsschluss
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Mit Ihrer Buchung beim Informationszentrum bieten Sie dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages für
eine RIT-Fahrkarte unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
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Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax oder per Telefon vorgenommen werden.
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Der in Ziffer 2.1 genannte Vertrag kommt mit der Annahme durch das Informations-zentrum in Eichstätt zustande.
Sie werden unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch
eine Buchungsbestätigung, die sich der Kunde nach Abschluss der Buchung ausdrucken kann.
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Die dem Informationszentrum zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.
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Versand und Abwicklung
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Die RIT-Fahrkarten werden in der Regel per Post gegen Rechnung zugesandt.
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Bei kurzfristigen Buchungen wird dem Kunden ein Reservierungscode übermittelt,
so dass der Kunde am DB-Fahrscheinautomaten die RIT-Fahrkarten ausdrucken kann.
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Zahlung und Abwicklung
Die Zahlung der RIT-Fahrkarten erfolgt sofort nach Eingang der Rechnung.
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Rücktritt und Stornierung
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Der Kunde kann jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen die RIT-Fahrkarten stornieren.
Der Rücktritt soll unter Angabe der Kundendaten erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung beim Informationszentrum. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
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Der Kunde muss bereits erhaltene und unbenutzte Fahrkarten bis spätestens 60 Tage nach dem ersten
Geltungstag der Fahrkarte beim Informationszentrum im Original zurückgeben, so dass diese Fahrkarten
entsprechend kostenfrei storniert werden können. Das Risiko bei Verlust zurückgeschickter Fahrkarten
liegt beim Kunden.
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Im Falle einer Stornierung durch den Kunden steht dem Informationszentrum Ersatz für Aufwendungen zu,
die durch Forderungen des Leistungsträgers des Informationszentrums entstehen. Dies sind 10 % vom Reisepreis.
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Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
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Gewährleistung und Haftung
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Das Informationszentrum ist nicht Reiseveranstalter, sondern lediglich Vermittler und steht nicht
für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die
ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Das Informationszentrum haftet
nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.
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Die Haftung des Informationszentrums beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss
gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und
ausschließlich an den Veranstalter zu richten.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
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Rechtswahl und Gerichtsstand
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Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und des Informationszentrums findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige
Rechtsverhältnis.
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Der Kunde kann das Informationszentrum nur an deren Sitz verklagen.
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Für Klagen des Informationszentrums gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz des Informationszentrums vereinbart.
Das Gleiche gilt, wenn der Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.