Der Landkreis Eichstätt stellt diesen Platz zum Übernachten in Zelten unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
- Übernachtung nur für Individualreisende und Familien (nicht für Gruppen), die als Bootswandernde, Radwandernde oder Wandernde unterwegs sind.
- Zeltgröße maximal 3 x 3 m.
- Übernachtung maximal für zwei Nächte.





