Platzordnung

Platzordnung mit Entgeltübersicht für das Zelten auf den Plätzen in Inching, Gungolding, Kinding und Ilbling

Erlaubnis zum Zelten

Der Landkreis Eichstätt stellt diesen Platz zum Übernachten in Zelten unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

  • Übernachtung nur für Individualreisende und Familien (nicht für Gruppen), die als Bootswandernde, Radwandernde oder Wandernde unterwegs sind.
  • Zeltgröße maximal 3 x 3 m.
  • Übernachtung maximal für zwei Nächte.

Bestimmungen zur Platznutzung

  • Zelten nur auf den ausgewiesenen Flächen.
  • Befahren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art, insbesondere von Kfz und deren Anhängern, von Wohnwagen und Wohnmobilen, ist nicht gestattet.
  • Das Errichten offener Feuerstellen ist nur auf den dafür vorgesehenen befestigten Flächen erlaubt. Feuer darf niemals ohne Aufsicht sein. Bei sehr trockener Witterung ist wegen des Funkenflugs das Unterhalten von offenem Feuer untersagt. Zur Beschaffung des Brennholzes wird darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, Bäume oder Hecken zu fällen oder davon Holz abzureißen.
  • Die Beschädigung und Verunreinigung des Platzes und seiner Einrichtungen sowie Bodenveränderungen sind verboten.
  • Hunde sind an der Leine zu führen und Verunreinigungen durch das Tier sind umgehend zu entfernen.
  • Nachtruhe ist zwischen 24 und 6 Uhr einzuhalten.
  • Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter zu geben. Wiederverwertbare Stoffe wie Glas, Papier, Metall sind gesondert zu sammeln.

Entgelt

Für die Platznutzung fällt ein Entgelt an. Das Entgelt wird von der autorisierten Platzbetreuung gegen Ausstellung einer Quittung vor Ort erhoben.

Die aktuellen Nutzungsentgelte finden Sie hier:

  • Übernachtung für Einzelreisende und Familien (pro Zelt und Nacht)
    Zelt bis 10 m²:               7 €
    Zelt größer als 10 m²: 15 €
    plus 2 € pro Person und Nacht
  • Tages-/Abendnutzung ohne Übernachtung (Grillen etc.): 7 € pro Person
  • Gruppentarif (ab 10 Personen) für die Plätze Gungolding und Kinding: 4 € pro Person und Nacht (nur mit Vorausbuchung)
  • Parkgebühr für Wohnmobile auf den Plätzen Ilbling, Inching, Gungolding und Kinding:
    Tagesgebühr 7 € 

Haftung

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Landkreis Eichstätt und seine Bediensteten haften nicht für Schäden, die Nutzenden entstehen, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Am Platz und seinen Einrichtungen entstandene Schäden bitte unverzüglich dem/der Platzbetreuer(in) oder der Zentralen Tourist-Information Naturpark Altmühltal, Eichstätt (Tel. 0 84 21/98 76-0) melden.

Verstöße gegen die Platzordnung

Nutzende, die gegen diese Platzordnung verstoßen, können von der Platzbetreuung, von sonstigen Beauftragten des Landkreises Eichstätt oder von der Polizei des Platzes verwiesen werden. Außerdem ist Geldbuße oder Bestrafung möglich.

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