15. April – 30. September.
Platzordnung für den Jugendzeltplatz Urdonautal
Der Jugendzeltplatz ist eine Einrichtung des Landkreises Eichstätt (Betriebsträger). Die entgeltliche Überlassung des Platzes ist an folgende Bedingungen gebunden:
Nutzungszeiten
Nutzung
Der Zeltplatz steht nur für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren unter verantwortlicher Leitung zur Verfügung (in Ausnahmefällen auch jungen Erwachsenen bis zu einem Alter von 26 Jahren, wenn die Gruppe vom Charakter her einer Jugendgruppe entspricht). Eine Nutzung zwecks privater Feiern ist unzulässig.
Als Gruppenleitung wird anerkannt, wer im Besitz eines Jugendleiterausweises ist oder als Volljähriger bei der antragstellenden Organisation eine leitende Funktion innehat. Die Aufsichtspflicht obliegt der Gruppenleitung, die auch für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sorgt.
Mit Gebäuden und Anlagen ist schonend umzugehen. Bei Mehrfachbelegungen ist die Benutzung der Gemeinschaftsräume mit den anderen Gruppen abzusprechen.
Buchung und Zahlungsbedingungen
Der Platz kann nur nach vorheriger Buchung unter www.naturpark-altmuehltal.de genutzt werden. Buchungen erfolgen online oder über folgende Adresse:
Landkreis Eichstätt
Informationszentrum Naturpark Altmühltal
Notre Dame 1 · 85072 Eichstätt
Telefon 08421/9876-0
info@naturpark-altmuehltal.de
Bei Buchung wird die Grundgebühr fällig. Übernachtungsgebühren, ggf. Alleinbelegungsgebühren sowie verbrauchsabhängige Kosten (siehe nachfolgend) werden den Nutzenden nach Beendigung des Aufenthalts in Rechnung gestellt:
Strom: 0,67 € je kWh
Wasser: 6,00 € pro m3
Gas: 4,60 € pro m3
Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich oder mittels Email erfolgen (Adresse siehe oben).
Stornierungskosten fallen wie folgt an:
- Bei Stornierung, die mehr als sechs Monate vor Nutzungsbeginn erfolgt:
kostenfrei, Rückerstattung der Grundgebühr - Bei Stornierung, die weniger als sechs Monate vor Nutzungsbeginn erfolgt:
50 € (= 50 % der Grundgebühr) - Bei Stornierung, die weniger als zwei Monate vor Nutzungsbeginn erfolgt:
100 € (= 100 % der Grundgebühr)
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierung beim Informationszentrum. Wird der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Gebühren bestehen.
An- und Abreise
a) Anreise: zwischen 15.00 und 18.00 Uhr
Die Übergabe des Platzes erfolgt durch die Platzwarte Herrn Gastl April - Juni (Tel: 0 174/21 87 27 3) oder Herrn Schneider Juli bis September (Tel. 0 172/97 26 71 5).
Bei der Anreise ist eine Kaution in Höhe von 150 € beim Platzwart in bar zu hinterlegen. Diese wird nach beanstandungsfreier Endabnahme am Abreisetag wieder ausgezahlt.
b) Abreise: bis spätestens 14 Uhr
Bei Abreise sind der Zeltplatz und dessen Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand (siehe Checkliste des Übergabeprotokolls) zu hinterlassen. Der Zeltplatz und dessen Anlagen werden vom Platzwart gemeinsam mit der verantwortlichen Gruppenleitung abgenommen: Die Abnahme lt. Inventarliste und Übergabeprotokoll samt Schlüsselrückgabe muss zwischen 12:30 Uhr und 14.00 Uhr erfolgen.
Eine An- bzw. Abreise außerhalb der angegebenen Zeiträume ist vorab nach telefonischer Absprache mit den Platzwarten möglich.
Tiere
Mitgebrachte Haustiere dürfen sich nur in den Außenbereichen aufhalten. Hinterlassenschaften sind zu entfernen und über die Restmülltonne zu entsorgen.
Parken und Zufahrt
Der Zeltplatz liegt neben einem Naturfreundehaus, das ein beliebtes Ausflugsziel ist. Daher ist bei der Zufahrt zum Platz die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. Die Einfahrten zum Zeltplatz und in den Wald sind freizuhalten. Zwei Pkw-Parkplätze befinden sich rechts vor dem Tor. Weitere Parkmöglichkeiten sind am Parkplatz unterhalb des Naturfreundehauses an der Straße.
Abfälle
Sämtlicher Abfall ist in die bereitgestellten Abfallbehälter bzw. in den Abfallsäcken zu deponieren; auf Trennung der Wertstoffe ist zu achten.
Brennholz
Brennholz kann bei Herrn Küssner (Tel. 0 84 27/13 55) bezogen werden (80 €/pro Ster inkl. Lieferung).
Feuerstelle
Feuer darf nur an den eigens hierfür vorgesehenen und angelegten Stellen gemacht werden.
Haftung
Für Beschädigungen an Grundstück, Gebäude und Inventar sowie für den Verlust von Inventar ist vom Nutzer (Gruppenleitung bzw. dessen Organisation) Schadenersatz zu leisten. Schäden sind unmittelbar nach Auftreten dem Platzwart zu melden. Der Landkreis haftet nicht für den Nutzern abhandengekommenen oder beschädigten Gegenständen.
Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Versicherungsschutz sorgt die Jugendgruppe selbst.
Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann der Landkreis den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und die Jugendgruppe des Platzes verweisen.





